Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Euro-Automobil GbR
Marcus Lixenfeld & Marcus Peters

Stand: Oktober 2020


1. Geltung der Bedingungen


Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die (erstmalige) Einbeziehung der Bedingungen richtet sich nach §§ 305, 305
a BGB.


2. Begriffsbestimmungen


a) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche
Person, die den Vertrag zum eigenen Zweck abschließt, der weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet
werden kann (§ 13 BGB).


b) Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder
Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen und
selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).


c) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder
zum Abschluss eines Vertrages zwischen einem Verbraucher und einem
Unternehmer oder gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien
eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk und Telemedien (§ 312 c Abs. 2 BGB).


3. Angebot und Vertragsabschluss


a) Wir bieten Kfz-Neuwagen, EU-Reimporte, die eine Tageszulassung oder Garantieerklärung
gegenüber dem ausländischen Vertragshändler haben können,
und Gebrauchtfahrzeuge zum Kauf an.


b) Ihr Vertragspartner ist die


Euro-Automobil GbR
vertreten durch Marcus Lixenfeld & Marcus Peters
Schulstraße 4a
65599 Dornburg-Wilsenroth
Telefonnummer: 0151/40529945 oder 0173/6522612 oder 06436/911159
E-Mail: info [ät] euro-automobil [dot] de (info [ät] euro-automobil [dot] de)


Ausstellung:
Euro-Automobil GbR
Adolfstraße 73
56457 Westerburg
02663-9154666


c) Auf die von uns insbesondere im Rahmen unseres Internetauftrittes zum Kauf
angebotenen Fahrzeuge nimmt der Kunde Kontakt zu uns auf. Sodann fertigen
wir einen Kaufvertrag, der alle wesentlichen Bedingungen enthält und
übermitteln diesen an den Kunden. Dieser stellt ein Angebot zum Vertragsabschluss
dar, das wir aus betriebsorganisatorischen Gründen befristen müssen.
Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den von Kunden unterzeichneten Vertrag
/ innerhalb der gesetzten Frist zurückerhalten.


d) Sofern Nebenabreden getroffen sind bzw. Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrages vorgenommen werden, bestätigen wir diese in Textform. Das Gleiche
gilt für Zusicherung von Eigenschaften. Die schriftliche Bestätigung ist
keine Voraussetzung für die Wirksamkeit.


4. Abholung/Lieferung


a) Der Kunde hat das Fahrzeug sowie mögliche Zubehörteile an unserer Ausstellung
in 56457 Westerburg abzuholen. Soweit der Kunde die Abholung nicht
persönlich vornehmen kann, wird der Kaufgegenstand nur gegen Vorlage einer
Vollmacht und eines Personalausweises an die abholende Person übergeben.


b) Abweichend von vorstehender Regelung liefern wir den Kaufgegenstand nach
vorheriger Vereinbarung innerhalb Deutschlands an den Kunden aus. Für diesen
Fall sind die Transportkosten vom Kunden zu tragen. Die Versendung an
den Kunden können wir nach eigenem Ermessen bewerkstelligen. Dafür wählen
wir den für den Kunden möglichst günstigsten Versandweg. Außerdem
sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Lieferung im Namen und für
Rechnung des Kunden zu versichern.


c) Eine Abholung bzw. Lieferung ist erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten
Kaufpreises möglich. Im Falle der Finanzierung des Kaufpreises ist
die endgültige Bestätigung durch den Darlehensgeber an uns maßgeblich. Sofern
wir der Vermittler sind, muss und der unterschriebene Darlehensvertrag,
eine eventuelle Anzahlung sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II /COC im
Original spätestens bei der Abholung vorliegen.


d) Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
des Kaufgegenstandes geht (spätestens) mit Übergabe an den Kunden bzw.
an die Transportperson auf den Kunden über. Wird eine Lieferung auf Wunsch
des Kunden zurückgestellt, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft
auf den Kunden über. Abweichend von dieser Regelung gilt für
den Verbrauchsgüterkauf, dass die Gefahr eines zufälligen Untergangs erst
bei Eintreffen des Kaufgegenstandes beim Verbraucher auf diesen übergeht.


e) Bereitstellungs- und Liefertermine, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, sind schriftlich anzugeben. Soweit nicht näher vereinbart,
berechnen sich die Termine mit Beginn des Vertragsabschlusses.
Bei Überschreiten eines unverbindlichen Termins für mehr als 8 Wochen kann
uns der Kunde zur Bereitstellung bzw. Lieferung auffordern. Mit Zugang der
Aufforderung kommen wir in Verzug.
Sofern dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens zusteht,
beschränkt sich dieser -bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits- auf höchstens
5% des vereinbarten Kaufpreises.


f) Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz steht dem Kunden
nur nach schriftlicher Aufforderung zur Vertragserfüllung unter Setzen einer
angemessenen Frist zu. Die Frist muss mindestens 6 Wochen betragen. Der
Fristlauf beginnt mit Eingang der schriftlichen Aufforderung bei uns.
Sofern dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung zusteht,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit unsererseits auf
höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises.


g) Höhere Gewalt oder bei uns oder unseren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen,
die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den
Kaufgegenstand zum vereinbarten (verbindlichen oder unverbindlichen) Termin
oder innerhalb der vereinbarten (verbindlichen oder unverbindlichen) Frist
zu liefern, verändern die in den vorstehenden Abschnitten genannten Termine
und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von
mehr als vier Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere
Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.


5. Gewährleistung/Garantie


a) Für Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen
Regelungen der §§ 433 – 435, 437 sowie 439 bis 443 BGB. Beim Verkauf
von Neufahrzeugen an einen Verbraucher gilt die 24-monatige Verjährungsfrist
des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB. Soweit gebrauchte Fahrzeuge an
einen Verbraucher veräußert werden, verkürzt sich diese Frist auf 12 Monate.
Dies gilt nicht, soweit die Lieferung eines mängelbehafteten Fahrzeuges
zugleich eine vorsätzliche Pflichtverletzung darstellt. Außerdem sind
die in der nachfolgenden Ziffer 6 geregelten Schadenersatzansprüche
hiervon ausgenommen. § 479 BGB bleibt unberührt.

b) Bei Verkäufen an Unternehmer gelten die nachfolgenden Bestimmungen aa)
bis dd).

aa) Der Kunde bzw. der vom Kunden bestimmte Empfänger hat das abgeholte
bzw. gelieferte Fahrzeug unverzüglich zu untersuchen. Nach vorbehaltloser
Übernehme des Fahrzeuges durch den Kunden oder den Empfänger ist eine
nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit ausgeschlossen.
Sonstige Mängel der Fahrzeuge können – soweit sie erkennbar sind –
nur innerhalb von 8 Werktagen nach Übernahme bzw. Lieferung, soweit sie
nicht direkt erkennbar sind, innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung gerügt
werden. Mängelrügen haben in Textform (§ 126 b BGB) oder schriftlich zu erfolgen.

bb) Unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Kunden unter den Voraussetzungen
der nachfolgenden Ziffer 6. leisten wir für rechtzeitig gerügte Mängel,
die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich einschränken,
zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachlieferung oder durch
Nachbesserung bzw. Reparatur (Nacherfüllung) des veräußerten Fahrzeuges.
Wir sind verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu
tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöht haben, dass das Fahrzeug an
einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Eine Nachlieferung
erfolgt ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung für das ursprüngliche
Fahrzeug. Unbeschadet der Gewährleistungsrechte des Kunden
in Bezug auf die Erstlieferung entstehen im Falle mangelhafter Nachlieferung
daher keine Gewährleistungsrechte für das nachgelieferte Fahrzeug und wird
die Gewährleistungsfrist nicht neu in Gang gesetzt.

cc) Im Falle einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag
berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
dd) Im Falle einer Veräußerung neuer Fahrzeuge an einen Unternehmer verkürzt
sich die Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Ziffer 3 BGB auf 12 Monate. Dies
gilt nicht, wenn die Lieferung eines mangelhaften Fahrzeuges eine vorsätzliche
Pflichtverletzung darstellt. Bei Lieferung gebrauchter Fahrzeuge sind Ansprüche
des Kunden aufgrund von Mängeln der Kaufsache ausgeschlossen,
es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder eine Garantie für
die Beschaffenheit der Sache übernommen. Die in der nachfolgenden Ziffer 6
geregelten Schadenersatzansprüche sind hiervon nicht betroffen.

c) Eine auf die veräußerten Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge noch bestehende
Herstellergarantie geben wir an den Kunden weiter. Die Herstellergarantie hat
mit Erstzulassung bzw. Werksauslieferung bereits zu laufen begonnen und ist
entsprechend verkürzt. Es gelten die Garantierichtlinien des Herstellers/ Importeurs.
Unsere Fahrzeuge verfügen über kein Mobilitätsgarantie. Eine eigene
Garantie jedweder Art von uns als Verkäufer wird nicht gegeben.


6. Haftung


a) Unsere Haftung und die Haftung für unsere Erfüllungsgehilfen ist auf Schäden
beschränkt, die von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei
Verlust des Lebens sowie der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit
und der Verletzung von für die Erfüllung des Vertrages zweckwesentlichen
Pflichten.


b) Sollten wir für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften, so ist die Haftung
der Höhe nach beschränkt auf die bei den in Rede stehenden Verträgen typischen
Schäden, die bei Vertragsschluss oder später bei Begehung der Pflichtverletzung
vorhersehbar waren; für Mangelfolgeschäden haften wir in diesen
Fällen nicht. Dies gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.


c) Ist der Kunde Unternehmer, so wird auch die Haftung für fahrlässiges Verhalten
ausgeschlossen.


d) Die Regelungen unter a) bis c) geltend entsprechend auch für die vorstehend
unter Ziffer 4) geregelten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse.


7. Zahlung und Eigentumsvorbehalt


a) Die Zahlung des Kaufpreises hat innerhalb der vereinbarten Frist, spätestens
aber bei Abholung bzw. vor Versendung des Fahrzeuges zu erfolgen. Hiervon
abweichende Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt wurden. Die Zahlung hat mittels Überweisung oder durch
Bargeld zu erfolgen. Schecks werden nicht akzeptiert.


b) Als Alternative zur sofortigen Zahlung des Kaufpreises besteht für den Kunden
die Möglichkeit, eine Finanzierung im Rahmen eines Verbundgeschäftes vorzunehmen.
Voraussetzung ist, dass der von uns vermittelte Darlehensgeber
sich nach Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden uneingeschränkt zu einer
Finanzierung des Kaufpreises bereit erklärt und uns der unterschriebene Darlehensvertrag
sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II / COC (zugelassen
auf den Darlehensnehmer) spätestens bei der Abholung oder vor Lieferung
vorliegt.


c) Im Falle einer Barzahlung sind wir nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes
verpflichtet, die zahlende Person nach ihren Namen, Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Art und Nummer der ausstellenden
Behörde des Ausweises zu fragen und dies zu dokumentieren. Deshalb
hat die abholende Person einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit
Lichtbild vorzulegen.


d) Das von uns bereitgestellte oder gelieferte Fahrzeug bleibt bis zum vollständigen
Ausgleich aller aus dem Kaufvertrag bestehenden Forderungen unser Eigentum.
Solange steht uns auch das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung
Teil II (Fahrzeugbrief) zu. Dies gilt auch für den Fall, dass dem
Kunden ausnahmsweise der Fahrzeugbrief vor vollständiger Zahlung des
Kaufpreises zur Ummeldung / Anmeldung des Fahrzeuges überlassen wurde.
In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Fahrzeugbrief nur für die Ummeldung
/ Anmeldung zu nutzen bzw. ihn bei erfolgter Finanzierung an uns zurückzugeben.
Soweit eine Finanzierung des Geschäftes erfolgt, wird für den
Darlehensgeber ein Sicherungseigentum an dem Fahrzeug begründet und
diesem der Fahrzeugbrief überlassen.
Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt
zu verzichten, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang
stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für eventuell
weitere Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene
Sicherheit besteht.


8. Abnahme


a) Nach der von uns erfolgten Mitteilung zur Bereitstellung des Fahrzeuges an
unserem Firmensitz, der Ausstellung oder einen anderen vereinbarten Ort, hat
eine Abholung durch den Kunden innerhalb von 4 Werktagen zu erfolgen.


b) Soweit eine fristgerechte Abholung des Fahrzeuges nicht erfolgt, sind wir berechtigt,
dem Kunden ein kalendertägliches Standgeld in Höhe von 11,00 € zu
berechnen.


9. Rücktritt vom Vertrag


a) Wir sind berechtigt, von einem geschlossenen Kaufvertrag Abstand zu nehmen,
soweit uns eine Erfüllung nicht möglich ist. Dies betrifft insbesondere den
Fall, dass unser Lieferant das vertragsgegenständliche Fahrzeug aus von uns
nicht zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung stellt oder ein zufälliger Untergang
vor Anlieferung an uns auftritt. In diesem Fall werden wir den Kunden
unverzüglich über die vorstehend genannten Umstände in Kenntnis setzen
und etwaige Gegenleistungen erstatten.


b) Außerdem sind wir dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der
Kunde nach Vertragsschluss aber vor Abwicklung des Vertrages in Vermögenverfall
gerät, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder
er aus sonstigen Gründen nicht in der Lage ist, die vertragliche Gegenleistung
zu erbringen.


c) Darüber hinaus besteht für uns wie auch für den Kunden ein Rücktrittsrecht
unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben für den Fall, dass die vereinbarten
Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden. Dies betrifft
insbesondere die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Kaufpreises.


d) Soweit wir nach vorstehenden Regelungen in b) und c) einen Rücktritt vom
Kaufvertrage erklärt haben, ist der Kunde unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben zum Schadenersatz verpflichtet. Zum Ausgleich des uns entgangenen
Gewinns sind wir berechtigt, dem Kunden eine Schadenersatzpauschale
in Höhe von 15 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen. Die Pauschale beträgt
20 %, soweit der Kunde bereits als neuer Eigentümer im Fahrzeugbrief
eingetragen wurde. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns kein
oder nur ein geringerer Schaden als vorstehende Pauschalierungen entstanden
ist.


10. Widerrufsrecht für Verbraucher


a) Ein Verbraucher ist zum Widerruf des geschlossenen Kaufvertrages berechtigt,
soweit ihm dies durch gesetzliche Regelungen eingeräumt wird. Dies gilt
insbesondere für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und
für Fernabsatzverträge, wobei Letztere unter ausschließlicher Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln zustande kommen. Der Inhalt des Widerrufsrechtes
richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen b) bis d).


b) Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, wurde.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der


Euro-Automobil GbR
vertreten durch Marcus Lixenfeld & Marcus Peters
Schulstraße 4a
65599 Dornburg-Wilsenroth
Telefon: 02663-9154666
E-Mail: info [ät] euro-automobil [dot] de (info [ät] euro-automobil [dot] de)


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax
oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster Widerrufsformular verwenden
oder eine andere eindeutige Erklärung abgeben. Machen Sie von dieser Möglichkeit
Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine
Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung
der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.


c) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten unverzüglich und
spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung
über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich
etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen
dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Wir können die Rückzahlung verweigern,
bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis
erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem,
welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem
Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den
Widerruf des Vertrages unterrichtet haben, an uns zurückzusenden oder zu
übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von
14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
der Waren.


d) Sollten Sie den Vertrag durch ein Darlehen finanziert haben und von Ihrem
Widerrufsrecht Gebrauch machen, so sind Sie auch an den Darlehensvertrag
nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Darlehensgeber sind
oder wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer
Mitwirkung bedient hat (Verbundgeschäft). Sie können sich, auch wenn uns
der Kaufpreis über den Darlehensgeber bereits zugeflossen ist, bei Rückabwicklung
des Vertrages nicht nur an uns sondern auch an den Darlehensgeber
halten.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Soweit der Kunde Vollkaufmann ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus abgeschlossenen
Verträgen und damit in Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen
das Amtsgericht Limburg / Lahn / Landgericht Limburg / Lahn als Gerichtsstand
vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde nicht Vollkaufmann
ist, aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt im Ausland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
unbekannt ist.


12. Datenschutz


Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung
des geschlossenen Vertrages. Eine Weitergabe von Daten erfolgt nur an das
mit der Lieferung des Kaufgegenstandes beauftragte Unternehmen, sofern eine
Lieferung vereinbart ist. Ferner geben wir zur Abwicklung von Zahlungen
Ihre Zahlungsdaten gegebenenfalls an unsere Hausbank weiter. Eine Weitergabe
der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Der Kunde erklärt sich damit
einverstanden, dass im Rahmen der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen
personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert
und verarbeitet werden dürfe, soweit dies im Rahmen der Durchführung
des Vertrages zweckmäßig ist. Auch E-Mail-Anfragen werden von uns im Sinne
des Datenschutzgesetzes archiviert.


13. Verschiedenes


a) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder zum Teil unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen hiervon nicht berührt.


b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keinerlei materielle
Bedeutung, insbesondere nicht eine abschließende Regelung.

Stand: Oktober 2020